Braucht ein Websitebetreiber, der Werbung für die Angebote eines Reisebüros schaltet, eine Gewerbebefugnis für Reisebürodienstleistungen?
Der österr. OGH (4 Ob 130/17x) hatte sich auf Intervention eines Klageverbands in einem Wettbewerbsverfahren mit dieser Frage zu beschäftigen. Danach kommt es darauf an, wie der Affiliate-Werbepartner in die Abwicklung der Buchung der angebotenen Reisebüroangebote eingebunden ist. Übernimmt der Affiliate-Partner des Reisebüros nur dessen Angebote mittels Frame in seine Website, bewirbt er sie bloß und ist er in den operativen Ablauf des Buchungsvorgangs nicht eingebunden (z.B. wenn die Buchungen direkt über das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter erfolgen), so übt er selbst keine bewilligungspflichtige Vermittlung von Reiseleistungen gemäß § 126 Abs 1 österr. GewO aus (>>> Medien und Recht 6/17, S. 285).
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